Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Immobilienmakler
Heimatgefühl Immobilien Inhaber: Thomas Reck Friolzheimer Straße 2, 71297 Mönsheim

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Maklerverträge sowie für alle Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeiten von Heimatgefühl Immobilien (nachfolgend „Makler“), unabhängig davon, ob diese gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) oder Unternehmern (§ 14 BGB) erbracht werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Maklertätigkeit
(1) Der Makler erbringt Dienstleistungen im Bereich des Nachweises und/oder der Vermittlung von
Verträgen über den Kauf, Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien.
(2) Art und Umfang der konkreten Maklerleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag.

§ 3 Zustandekommen des Maklervertrages / Online‑Kontakt
(1) Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, durch Textform (z. B. E‑Mail), durch Bestätigung über das Maklerverwaltungs‑ und Kommunikationssystem (insbesondere onoffice) oder durch schlüssiges Verhalten zustande, insbesondere durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit nach entsprechender Angebotsunterbreitung.
(2) Die Nutzung des Online‑Anfrageformulars, der Abruf von Exposés, die Anforderung von
Objektinformationen oder die Zustimmung zu AGB und Widerrufsbelehrung über elektronische
Systeme stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages dar.
(3) Der Vertragsschluss kann als Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 312c ff. BGB erfolgen.
(1) Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, durch Textform (z. B. E-Mail) oder durch schlüssiges Verhalten zustande, insbesondere durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit nach entsprechender Angebotsunterbreitung.
(2) Die Zusendung eines Exposés oder die Benennung einer Objektadresse gilt als ausdrückliches Angebot zum Abschluss eines Maklervertrags.

§ 4 Provision
(1) Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht, wenn aufgrund der Maklertätigkeit ein Hauptvertrag rechtswirksam zustande kommt (§ 652 BGB).
(2) Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag bzw. Angebot.
(3) Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Kaufverträgen über Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsverteilung (§§ 656a–656d BGB).

§ 5 Mitursächlichkeit
(1) Die Tätigkeit des Maklers ist auch dann provisionsbegründend, wenn sie mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages war.
(2) Dies gilt insbesondere, wenn der Vertragsabschluss zu anderen Bedingungen oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

§ 6 Doppeltätigkeit / Alleinauftrag
(1) Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Auftraggeber als auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(2) Der Makler arbeitet ausschließlich auf Grundlage von qualifizierten Alleinaufträgen. Die Einzelheiten zur Exklusivität, Laufzeit, Vergütung und zu etwaigen Pflichten des Auftraggebers ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag. Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Auftraggeber als auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 7 Weitergabeverbot
(1) Die vom Makler übermittelten Objektinformationen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig.
(3) Bei unbefugter Weitergabe haftet der Auftraggeber für den entgangenen Provisionsanspruch.

§ 8 Haftung
(1) Der Makler haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Angaben zu Objektmerkmalen beruhen auf Informationen der Eigentümer oder Dritter; eine
Haftung für deren Richtigkeit wird nicht übernommen, sofern keine Arglist oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
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(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

§ 9 Widerrufsrecht / vorzeitiger Tätigkeitsbeginn
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung
gestellt und ist Bestandteil des Maklervertrages.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner
Tätigkeit beginnt, und bestätigt er gleichzeitig seine Kenntnis vom vorzeitigen Erlöschen des
Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, gelten die Regelungen des § 356 Abs. 4 BGB.
(4) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die jeweilige Widerrufsbelehrung ist Bestandteil des Maklervertrages.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Maklertätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist,
gelten die gesetzlichen Regelungen des § 356 Abs. 4 BGB.

§ 10 Datenschutz
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden
Datenschutzvorschriften. Die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO sind Bestandteil des jeweiligen
Vertragsverhältnisses.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder Unternehmer, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Maklers.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.